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BGH, 19.10.2016 - VII ZR 185/14 |
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Kurzfassungen/Presse
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Beweislast bei der Rückforderung von Abschlagszahlungen!
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Beweislast bei der Rückforderung von Abschlagszahlungen!
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Rückforderung von Abschlagszahlungen: Wer muss was beweisen? (IBR 2017, 124)
Verfahrensgang
- LG Köln, 22.05.2013 - 4 O 262/12
- OLG Köln, 04.07.2014 - 3 U 128/13
- BGH, 19.10.2016 - VII ZR 185/14
Wird zitiert von ...
- OLG Dresden, 06.03.2019 - 5 U 1613/18
Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter bei einem …
Die zu Wohnraummietverträgen ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung (grundlegend; BGH, Urteil vom 18.03.2018, VII ZR 185/14, NJW 2015, 1594), wonach die formularvertragliche Überwälzung der nach der gesetzlichen Regelung in §§ 535 Abs. 1 Satz 2, 538 BGB den Vermieter treffenden Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen bei einer dem Mieter unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassenen Wohnung der Inhaltskontrolle am Maßstab von § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht standhält, ist auf gewerbliche Mietverhältnisse zu übertragen (Anschluss OLG Celle, Beschluss vom 13.07.2016, 2 U 45/16, NJW 2016, 3732).